verlangt wird, als vom Parkierungsproblem aus unbedingt erforderlich ist. Von daher gesehen erscheint die differenzierende Stellungnahme des Bau-Departementes zur Frage der Garagevorplätze als richtig; § 42 KBR und Anhang IV zum KBR sind entsprechend zu verstehen. Verwaltungsgericht, Urteil vom 29. Mai 1980