Die Vorschriften über die privaten Abstellplätze dürfen nicht zum vornherein ausdehnend interpretiert werden. Nicht nur deswegen, weil sie bedeutende Eingriffe ins Eigentum darstellen, die den Grundsatz der Proportionalität respektieren müssen, sondern auch deswegen, weil bei ausdehnender Interpretation auch Konflikte mit andern öffentlichen Interessen entstehen: Zu grosse Anforderungen betreffend private Abstellplätze gefährden, speziell in den bereits überbauten Strassenzügen, die Vorgärten, Eine "Verasphaltierung" der Vorgärten über das unbedingt nötige Mass hinaus steht im Widerspruch zum öffentlichen Interesse an einer wohnlichen "Quartierlandschaft".