Wo Garage und Garagevorplätze von Personen, die nicht in einer besondern persönlichen Beziehung zueinander stehen, als Abstellplatz benützt werden, wird dies immer wieder dazu führen, dass wegen der Gefahr der Blockierung die eine oder die andere der beiden Abstellmöglichkeiten effektiv nicht benutzt werden kann. Anders in dem vom Bau-Departement anvisierten Fall: Wird der Garagevorplatz als zusätzlicher Abstellplatz benutzt für die gleiche Wohnung, für die auch die Garage dient, ist das Blockierungsproblem nicht gravierend, weil der auf dem Garagevorplatz stehende Zweitwagen des Garagebesitzers oder der Wagen seines Familienangehörigen oder seines Besuchers normalerweise ohne