Die Baukommission Bettlach verlangt in solchen Fällen darüber hinaus die Einhaltung eines theoretischen Dachprofils, wie es sich ergäbe bei einer Dachgesimshöhe von 3 m über der Grenzabstandslinie von 2 m und einer Höhe des Schnitts Anbaudach/Fassade des Hauptgebäudes von 4,5 m über der Grenzabstandslinie von 4 m (es sei verwiesen auf die von der Gemeinde eingereichte Zeichnung).Dass die Einhaltung dieses Profils verlangt wird, dürfte richtig sein. Das vorliegende Projekt -- korrigiert im Sinne des Baukomissionsbeschlusses (Grenzabstand 2,75 m) -- kommt jedenfalls auch dieser Forderung nach.