Wesentlich ist, dass die Anbauten, die den Grenzabstand von 4 m überschreiten, im Bereich zwischen der 2-m- und der 4-m-Linie nirgends höher sind als 4,5 m. Die Baukommission Bettlach verlangt in solchen Fällen darüber hinaus die Einhaltung eines theoretischen Dachprofils, wie es sich ergäbe bei einer Dachgesimshöhe von 3 m über der Grenzabstandslinie von 2 m und einer Höhe des Schnitts Anbaudach/Fassade des Hauptgebäudes von 4,5 m über der Grenzabstandslinie von 4 m (es sei verwiesen auf die von der Gemeinde eingereichte Zeichnung).Dass die Einhaltung dieses Profils verlangt wird, dürfte richtig sein.