Weil hinter der besagten 4-m-Linie ohnehin höher gebaut werden kann, entstehen im Vergleich zu den Normalregeln keine zusätzlichen Immissionen, wenn Anbauten mit kleinerem Grenzabstand als 4 m hinter der 4-m-Abstandslinie höher als 4,5 m sein dürfen. Wesentlich ist, dass die Anbauten, die den Grenzabstand von 4 m überschreiten, im Bereich zwischen der 2-m- und der 4-m-Linie nirgends höher sind als 4,5 m.