SOG 1980 Nr. 26 § 23 Abs. 1 lit. d KBR. Voraussetzungen für eine Unterschreitung des Normalgrenzabstandes bei Kleinbauten; zur Auslegung der Vorschrift über die Firsthöhe nach lit. d. 1. H. M. reichte ein Baugesuch ein für ein Einfamilienhaus mit Garage auf dem Grundstück GB Bettlach Nr. 792. Die Garage soll ans Haus angebaut werden. Der Garageanbau erhält einen eigenen First mit einer Höhe von 6,6 m. Gegen den Garageanbau erhob der Nachbar O. D. Einsprache wegen Verletzung des vorgeschriebenen Grenzabstandes.