Auf Grundstück Nr. 3527 und 3528 würde nur je ein Einfamilienhaus gebaut; die servitutsberechtigte Parzelle werde nur zum eigenen Gebrauch überbaut. Diese angeblichen Erklärungen sind bestritten. Aber auch wenn sie erfolgt sein sollten, ist ihre Tragweite für den vorliegenden rechtlichen Zusammenhang ganz ungewiss. Es wird nicht angegeben, wann und bei welcher Gelegenheit solche Erklärungen abgegeben wurden.