SOG 1980 Nr. 25 §§ 5 lit. b, 9 Abs. 3, 53 Abs. 1 KBR. - § 9 Abs. 3 Satz 2 bezieht sich nicht auf Vorfragen; über privatrechtliche Vorfragen darf die Baubehörde selbst entscheiden; - Die Frage nach dem Inhalt eines privatrechtlichen Wegrechts kann sich als Vorfrage zur öffentlichrechtlichen Hauptfrage, ob ein genügendes Zufahrtsrecht ausgewiesen sei, stellen; - Anforderungen an den Nachweis des Zufahrtsrechts. Das Baukonsortium P. reichte Baugesuche ein für die Erstellung von sechs Einfamilienhäusern auf den Grundstücken GB Hofstetten Nrn. 3527 und 3528. Die Gesuche sahen vor, dass die geplanten Häuser über die Privatstrasse GB Nr. 1529 mit dem öffentlichen Strassennetz verbunden werden.