Die neue Strasse grenzt ein Stück weit an das Grundstück des P. S. Um zum Haus zu gelangen, das heute auf dem Grundstück S. steht, muss man -- bei der heutigen Anlage der Zugänge --, auch wenn man über die neue Strasse herankommt, noch einige Meter weit den Weinhaldenweg benutzen. Die Gemeinde legte für die neue Strasse (genannt Weinhaldenfeldstrasse) einen Perimeterplan auf, welcher auch P. S. mit einem Kostenanteil belastet. P. S. erhob gegen den Plan Einsprache an den Gemeinderat und Beschwerde an die Schätzungskommission. Als er damit keinen Erfolg hatte, reichte er beim Verwaltungsgericht Beschwerde ein.