an den effektiven Vorteil, Da der effektive Vorteil - es liegt dies auf der Hand - nicht exakt bestimmt werden kann, kommt nur eine ermessensweise Reduktion in Frage. Es erscheint angemessen, von dem nach Abzug des Trottoiranteils von 1/4 verbleibenden Rest von 1/4 nur 1/3 einzusetzen, also nur 1/4 des Gesamtbetrages, so dass für Strasse und Trottoir zusammen 2 x 1/4 = 1/2 des von der Gemeinde festgesetzten Anteils zu bezahlen sind, nämlich Fr. 52'634.- (Fr. 12.95 pro m2 einbezogenen Landes). Nach allem ist die Beschwerde teilweise gutzuheissen, und der Beitrag ist in der besagten Höhe festzusetzen. Verwaltungsgericht, Urteil vom 28. Dezember 1978