Im bereits erwähnten Fall RB 1972 Nr. 36 ging es um einen Beitrag von rund 700 Franken, der für eine in den Perimeter einbezogene Fläche von 484 m2 zu leisten war (Strassenerneuerung ohne Verbreiterung; kein Trottoir). Im jüngsten dieser Entscheide (Urteil vom 27. Juni 1978 i. S. Einwohnergemeinde Obergösgen) ging es um einen Beitrag von Fr. 0,20 pro m2 Perimeterland (ebenfalls Erneuerung ohne Verbreiterung; kein Trottoir), Bei all diesen Fällen verstand es sich von selbst, dass sich der geforderte kleine Beitrag auf jeden Fall noch im Rahmen der eher bescheidenen Vorteile bewege.