Gewiss wäre es falsch, ihn schlechthin zu verneinen. Dem anschliessenden Grundeigentum sind gewiss Vorteile erwachsen aus dem Umstand, dass die bisher periodisch hervortretenden und dann wieder geflickten Wasser- und Schlaglöcher auf lange Zeit behoben sind, dass die Entwässerung klappt und dass vorläufig keine periodischen Unterhaltsarbeiten mehr (mit ihrem Lärm und ihren Umtrieben vor dem Haus) zu erdulden sind. Vorteile, die sich letztlich auch irgendwie auf den Liegenschaftswert auswirken mögen, wenn auch nur sehr bescheiden.