Das trifft zu. Die Gemeinde hatte indessen im Baubewilligungsverfahren nicht den Standpunkt eingenommen, die Rainstrasse im damaligen Zustand stelle baupolizeilich keine genügende Zufahrt dar. Unmittelbaren Anlass zur Erneuerung der Strasse - mehr als 12 Jahre nach der Erstellung der Wohnblöcke - gab dann die Einsturzgefahr der (nördlichen) Strassen-Stützmauer und nicht etwa Reklamationen der Grundeigentümer über den Zustand der Strasse selbst. Dass die Stützmauer die Grundeigentümerbeiträge nicht betrifft, ist unbestritten. (Ihre Kosten sind denn auch nicht zu den zu verlegenden Strassenbaukosten geschlagen worden.