Der Perimeter erfasst Land der drei genannten Grundstücke, nämlich 4072 m2 von Nr. 713, 341 m2 von Nr. 750 und 248 m2 von Nr. 895. Bei der Auflage wurde mit Kosten - soweit sie für die Grundeigentümerbeiträge überhaupt massgeblich sind - von Fr. 141'100.- gerechnet. Davon sind nach der Auflage 80% von den drei genannten Grundeigentümern und 20 % von der Gemeinde zu übernehmen. Auf die genannte Stiftung als Eigentümerin von Nr. 713 fallen Fr. 105'268.-. Die vorgesehenen Arbeiten an der Strasse wurden in der Folge ausgeführt. Die Stiftung erhob gegen den Perimeterplan Einsprache und, als diese abgewiesen wurde, bei der kantonalen Schätzungskommission Beschwerde.