SOG 1980 Nr. 23 § 7 Ziff. 4, § 24 alt BauG, Art. 3 Abs. 1 und 5 des Perimeterreglementes Zuchwil. Perimeterbeiträge an die Kosten der Erneuerung bestehender Strassen. - Zum Begriff der Strassenkorrektion (Bestätigung der Praxis) (Erw. 2). - Zum Vorteil, der dem angrenzenden Grundeigentum aus der Strassenkorrektion erwächst, wenn es schon vor der Korrektion strassenmässig genügend erschlossen war (Erw. 3 und 4). 1. Die Einwohnergemeinde Zuchwil beabsichtigte, den westlichen Teil der Rainstrasse zu erneuern. An die Südseite dieses Strassenstücks grenzt das Grundstück Nr. 713, das der Stiftung X gehört.