Eine derartige Baute erfordert nicht ihrem Zwecke nach einen Standort ausserhalb der Bauzone. Gartenhäuser gehören grundsätzlich gerade nicht in die Landschaft ausserhalb der Bauzone. Das Bau-Departement nimmt an, dass bei einer gewissen Grösse des Pflanzlandes (es denkt an zwei Jucharten) ein objektives Bedürfnis nach einem Geräteraum bejaht werden könne. Ob diese Anschauung richtig ist, kann dahingestellt bleiben.