Im psychiatrischen Gutachten wird dazu lediglich gesagt, dass es mit Hilfe der angeordneten ambulanten Behandlung "möglich" wäre, die Einsicht von M. K. in seine Handlungen zu fördern und damit die Gefahr der Rückfälligkeit zu "mindern". Das typische Tatvorgehen lässt von einem Führerausweisentzug eine wesentliche Minderung der Rückfallsgefahr erwarten. Wie lange der Entzug nötig ist, kann heute noch nicht abgeschätzt werden. Es muss zunächst der Erfolg der angeordneten ambulanten Behandlung abgewartet werden. Diese kann übrigens bei einer eventuellen bedingten Entlassung auch über den Strafvollzug hinaus weiterdauern.