Im Parteivortrag hat der Anwalt des Beschwerdeführers erklärt, Herr Z setze sich seit Jahren für Roland X wie ein Vater ein und verdiene deshalb mehr als der leibliche Vater, der sich um das Kind nicht kümmere, die väterliche Rechtsstellung zu erhalten. Der Anwalt will damit auch das Interesse des künftigen Adoptivvaters an der Adoption in die Interessenabwägung einbeziehen. Allein, das dürfte kaum dem Geiste des neuen Adoptionsrechtes entsprechen. Der zentrale Gesichtspunkt des neuen Adoptionsrechts ist das Kindeswohl (Eichenberger, a.a.O., S. 143; Hegnauer, Kommentar, Einleitung N 35).Demgemäss