Er glaubt, dass sich sein Kind im Zuge der Entwicklung ändern könnte und in einigen Jahren eine Annäherung an den Vater wieder akzeptieren könnte. Ob diese Hoffnung begründet ist, ist fraglich, immerhin nicht derart ausgeschlossen, dass man sagen dürfte, die endgültige Streichung des Besuchsrechtes, wie sie die Adoption mit sich bringt, sei im vorliegenden Fall praktisch bedeutungslos und stelle deshalb keinerlei Eingriff in die väterlichen Rechte dar.