man war effektiv durchaus zufrieden, dass der Vater dem Kinde fern blieb, und rührte nicht daran. In welchem Ausmass die Familie Z und Her X nicht miteinander zu sprechen verstanden, zeigt die unglückliche Art und Weise, in der Herr Z Herrn X um sein Einverständnis mit der Adoption ersuchte: zuerst mit einem im Geschäftsstil abgefassten, eingeschriebenen Brief, dann mit Fristsetzungen. Zusammengefasst kann man sagen, dass Herr X 1974 den vorher guten Besuchskontakt mit dem Kinde abbrach aus Gründen, die vernünftig waren und von Rücksichtnahme auf die seelische Lage des Kindes zeugen.