Offenbar getraute er sich nicht, mit dem Kinde im Dorf Kontakt aufzunehmen, damit man ihm nicht vorwerfe, er verwirre es. (Heute wurde denn auch effektiv vom Stiefvater behauptet, das Kind habe etwas Angst vor den dörflichen Begegnungen mit dem Vater.) Dass Herr X nicht den Weg fand, über Mutter oder Stiefvater wieder Kontakt aufzunehmen, zeigt eine gewisse Unbeholfenheit im menschlichen Umgang, die auch an der heutigen Verhandlung zum Ausdruck kam. Es hängt dies aber auch damit zusammen, dass ihm die andere Seite in gar keiner Weise entgegenkam.