SOG 1980 Nr. 20 Art. 265a, Art. 265c ZGB. Zustimmung der Eltern zur Adoption. Wenn der Tatbestand von Art. 265c Ziff. 2 gegeben ist, kann die Behörde - weil eine Kann-Vorschrift vorliegt - gestützt auf andere Umstände gleichwohl auf der Notwendigkeit der Zustimmung beharren. Zur Frage, was alles für Umstände zu berücksichtigen, bzw. welche Interessen abzuwägen sind. Der in der bisherigen Praxis vertretene Grundsatz, dass nichts darauf ankomme ob der fragliche Elternteil sich verschuldeterweise oder unverschuldeterweise nicht um das Kind gekümmert hat, darf nicht verabsolutiert werden. Im Jahre 1970 wurden die Eheleute X-Y geschieden.