Diese Argumentation ist teilweise richtig, doch ist zu beachten, dass die Beschwerdeführerin für die Tannen-Wiederaufforstung rund 6500 Franken erhält und damit bereits heute den Schaden wesentlich mildern kann. Der frühere Zustand mit den alten Tannen darf nicht verglichen werden mit dem Zustand "Null", sondern ist mit einer Neubepflanzung mit jungen Tannen, die jedes Jahr wachsen, zu vergleichen. Diese Neubepflanzung kann mit der zu bezahlenden Entschädigung recht schön gemacht werden. Wie der Experte ausgeführt hat, ist es mit diesem Geld möglich, Tannen in einer Höhe von 4 bis 5 m zu setzen.