Dagegen kann man nun einwenden, die Beschwerdeführerin oder ihre Nachfolger hätten den schönen Blick in die Tannen noch 20 Jahre geniessen können und hätten den heutigen "Kahlschlag" erst nach 20 Jahren erleben müssen. Zudem hätten sie die Möglichkeit gehabt, das Fällen der Tannen über 20 Jahre zu verteilen, so dass der Eingriff nie so schlimm geworden wäre, wie er heute ist. Diese Argumentation ist teilweise richtig, doch ist zu beachten, dass die Beschwerdeführerin für die Tannen-Wiederaufforstung rund 6500 Franken erhält und damit bereits heute den Schaden wesentlich mildern kann.