Nach seiner Auffassung hätte man die Tannen auf Grund ihres Zustandes noch 10 bis 20 Jahre stehen lassen können, sicher aber nicht 40 Jahre, wie die Beschwerdeführerin glaube. Nach diesen überzeugenden Erklärungen des Experten müsste deshalb die Beschwerdeführerin spätestens in 20 Jahren eine gleiche Wiederaufforstung wie heute auf ihre Kosten vornehmen lassen. Von der Gemeinde wird ihr deshalb heute ein Schaden vergütet, den sie in 20 Jahren selber hätte tragen müssen. Dagegen kann man nun einwenden, die Beschwerdeführerin oder ihre Nachfolger hätten den schönen Blick in die Tannen noch 20 Jahre geniessen können und hätten den heutigen "Kahlschlag" erst nach 20 Jahren erleben müssen.