Die Beschwerdeführerin verlangt darüber hinaus eine Inkonvenienzentschädigung nach richterlichem Ermessen, weil die Liegenschaft durch das Fällen der 7 Tannen ihr Cachet verloren habe. Die Einwohnergemeinde ist nicht bereit, eine solche Inkonvenienzentschädigung zu bezahlen mit der Begründung, sie habe mit der grosszügigen Entschädigung für die Wiederbepflanzung den Schaden voll gedeckt. Wie der Augenschein gezeigt hat, ist durch das Fällen der Tannen eine recht grosse Lücke im Baumbestand des Parkes entstanden. Auf Grund der heute noch stehenden nördlichen Tannengruppe konnte man sich ein Bild von der Bedeutung der gefällten alten Tannen machen.