Zu dieser letzteren Frage äusserte sich das Verwaltungsgericht im Beschwerdeurteil wie folgt: Die Parteien haben miteinander vereinbart, dass die Einwohnergemeinde für die gesamte Wiederaufforstung Fr. 11'362.-- bezahle, wovon rund Fr. 6500.-- auf die Tannen fallen (Fr. 4500.-- Anschaffung, Fr. 1500.-- Pflanzerlohn, Fr. 500.-- Kostenüberschuss aus Holzverkauf und Holzerkosten).Die Parteien sind sich darüber einig, dass damit die Kosten für die Wiederbepflanzung abgegolten sind. Die Beschwerdeführerin verlangt darüber hinaus eine Inkonvenienzentschädigung nach richterlichem Ermessen, weil die Liegenschaft durch das Fällen der 7 Tannen ihr Cachet verloren habe.