SOG 1980 Nr. 17 §§ 134 ff., 198 StPO. Will eine Strafverfügung ausschliesslich im Kostenpunkt angefochten werden, ist der Rekurs ans Obergericht zulässig. Das Obergericht hatte die Frage zu entscheiden, ob und wie eine Strafverfügung ausschliesslich im Kostenpunkt angefochten werden könne. Es äusserte sich dazu wie folgt: