f.) hatte Erwin Frey im Vorfeld der StGB-Revision vorgeschlagen, die Frage der Sicherung der Allgemeinheit und der Behandlung seelisch abnormer Delinquenten unabhängig von der Frage der Zurechnungsfähigkeit zu behandeln. Mit dieser Bemerkung spielt er an auf die zahlreichste Gruppe der Rückfallstäter, die als Psychopathen erhebliche Charakteranomalien aufweisen und deren Zurechnungsfähigkeit äusserst umstritten ist. Frey regte eine besondere Massnahme gegen solche charakterlich abnorme, doch nicht kranke Täter an (Schultz, Strafrecht, Allg. Teil, 2. A. II S. 117).Der Entwurf des Bundesrates vom 1. März 1965 nahm in Art.