Am 21. Dezember 1976 schlossen die Parteien einen weiteren schriftlichen Mietvertrag über die Garage Nr. 12 ab. Am 12. Oktober 1978 wandte sich der Mieter L. mit folgendem Schreiben an die Vermieterin: "Mit Schreiben vom 21. Juni 1977 haben Sie mir eine Mietzinsreduktion ab 1. Oktober 1977 von Fr. 20.-- angekündigt. Ausserdem wurde vorläufig für die Dauer eines Jahres die Gebühren für das Kabelfernsehen sowie die Betriebskostenbeiträge übernommen, gemäss Schreiben vom 31. März 1978. Die drastischen Senkungen des Hypothekarzinses von 1 1/2 bis 2% haben im Jahre 1978 bisher zu keinen weiteren Mietzinssenkungen geführt.