SOG 1979 Nr. 6 Art. 2, Art. 18 Abs. 3, Art. 19 Abs. 1 und Abs. 1bis, Art. 24, Art. 29 Bundesbeschluss über Massnahmen gegen Missbräuche im Mietwesen: - In dem in Art. 29 BMM vorgesehenen Verfahren kann die Frage, ob die Kündigung eines Mietverhältnisses gültig ist, nur vorfrageweise überprüft werden (Erw. a); - Garagen unterstehen dem Bundesbeschluss nur dann, wenn sie zusammen mit Wohnungen oder Geschäftsräumen vermietet sind (Erw. b); - Aus Art. 18 Abs. 3, Halbsatz 2 BMM, darf nicht der Analogieschluss gezogen werden, dass auch Kündigungen, die im Zusammenhang mit (vom Mieter angeregten) Mietzinssenkungen erfolgen, nichtig sind (Erw. c); - Zur Tragweite von Art. 19 Abs. 1bis;