Insbesondere sei dem Gesuchsgegner zu verbieten, weiterhin auf eigenen Namen ein konkurrenzierendes Geschäft zu betreiben oder in einem solchen als Teilhaber oder in einer andern Weise direkt oder indirekt zu partizipieren oder in einem Konkurrenzunternehmen in irgend einer Funktion als Mitarbeiter tätig zu sein, soweit es sich um die Kantone SO, BE, BS, BL, AG, LU und ZH handelt." Zur Begründung machte die Gesuchstellerin geltend, der Gesuchsgegner verstosse krass gegen das im Anstellungsvertrag vereinbarte Konkurrenzverbot. Der Gesuchstellerin entstehe durch die konkurrenzierende Tätigkeit des früheren Angestellten Schaden.