Sie stellte folgenden Antrag: "Dem Gesuchsgegner sei ab sofort zu verbieten, im Widerspruch zu dem in der zwischen der Gesuchstellerin und dem Gesuchsgegner am 14. Juni 1972 vereinbarten Konkurrenzverbot tätig zu sein. Insbesondere sei dem Gesuchsgegner zu verbieten, weiterhin auf eigenen Namen ein konkurrenzierendes Geschäft zu betreiben oder in einem solchen als Teilhaber oder in einer andern Weise direkt oder indirekt zu partizipieren oder in einem Konkurrenzunternehmen in irgend einer Funktion als Mitarbeiter tätig zu sein, soweit es sich um die Kantone SO, BE, BS, BL, AG, LU und ZH handelt.