W. war Angestellter der Firma S. Im Anstellungsvertrag war folgendes Konkurrenzverbot statuiert: "Herr W. darf nach allfälligem Verlassen der Firma weder auf eigenen Namen ein mit der Firma konkurrierendes Geschäft betreiben, noch darf er in einem solchen als Teilhaber oder in einer anderen Weise direkt oder indirekt (z. B. durch Bekannte oder Angehörige) partizipieren. Er darf überdies nicht in einem Konkurrenzunternehmen in irgend einer Funktion als Mitarbeiter tätig sein. Dieses Konkurrenzverbot gilt für die Dauer von 2 Jahren nach der tatsächlichen Beendigung des Dienstverhältnisses.