Als Gesuchsteller gab Fürsprech G. an "Die Stockwerkeigentümer der Liegenschaften 71, 73 und 75 in I., gesetzlich vertreten gemäss Art. 712 t ZGB durch die Verwaltung Firma St., Bern".Die Namen der Stockwerkeigentümer waren im Gesuch nicht angegeben, auch lagen -- entsprechend der Angabe, dass die Firma St. die Gesuchsteller gesetzlich vertrete -- keine Vollmachten vor.