Beim Verkauf der Stockwerkeinheiten auf den Liegenschaften Kappeliackerstrasse 71, 73 und 75 in I. wurden den Käufern sämtliche Garantieansprüche gegenüber den Unternehmern und dem Architekten abgetreten. Im Zusammenhang mit einer Auseinandersetzung um Mängel, die sich an den Liegenschaften zeigten, reichte Fürsprech G. als Anwalt der Firma St. beim Amtsgerichtspräsidenten ein Gesuch um Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen J. M., dem seinerzeitigen bauleitenden Architekten ein. Als Gesuchsteller gab Fürsprech G. an "Die Stockwerkeigentümer der Liegenschaften 71, 73 und 75 in I., gesetzlich vertreten gemäss Art.