SOG 1979 Nr. 2 Art. 145 ZGB. Der bedürftige Ehegatte kann vom leistungsfähigen Ehegatten auch für den separaten Güterausscheidungsprozess Kostenvorschuss verlangen (Änderung der Rechtssprechung). Es fragt sich, ob der bedürftige Ehegatte nach rechtskräftiger Scheidung vom leistungsfähigen Ehegatten für den separaten Güterausscheidungsprozess einen Kostenvorschuss verlangen kann. Die Praxis des Obergerichtes zu dieser Frage ist schwankend. Während längerer Zeit nahm es an, im Güterausscheidungsprozess, der nach der Scheidung durchgeführt wird, könne der Amtsgerichtspräsident gestützt auf Art.