war ja allein nach den Akten gar nicht klar, welche konkreten Parkfelder "ummarkiert" werden sollen).Allein, im vorliegenden Fall handelte es sich eben der Sache nach nicht um eine solche vorläufige Besichtigung, sondern -- wie vorn dargelegt -- um einen Augenschein im Sinne einer Beweismassnahme. Dazu kommt, dass es sich beim beigezogenen Gemeindefunktionär nicht um irgend eine Hilfskraft gehandelt hat, sondern, wie aus den Akten ersichtlich, um den städtischen Sachbearbeiter des betreffenden Geschäfts, der, wie in der Vernehmlassung des Polizei-Departementes erklärt wird, die beschwerdebeklagte Stadt Olten im Verfahren vor dem Polizei-Departement vertreten hat.