Betroffenen, auch wenn sie seinerzeit ungerechtfertigterweise zuviel oder zu wertvolles Land erhalten haben, können sich darauf berufen, dass sie auf jeden Fall nicht noch nach so langer Zeit mit einem Zurückkommen auf die Bonitierung und einer daraus abgeleiteten Geldforderung rechnen mussten. Sie können unter Umständen auch geltend machen, dass sie sich während der langen Zeit wirtschaftlich anders verhalten hätten -- z. B. einen Verkaufsgewinn für die Ausgleichszahlung reserviert hätten --, wenn sie um das Zurückkommen auf den Tauschwert der Grundstücke gewusst hätten.