Dass bis zum Widerruf der Verfügung eine derart lange Zeit verfloss, ist vom Rechtssicherheitsinteresse aus unhaltbar (auch Antognini, a.a.O. will Ausgleichsforderungen, die auf einer Abänderung des Tauschwertes beruhen, nicht beliebig lange zulassen, sondern nur "dans un délai raisonnable").Die von der Verfügung Betroffenen, auch wenn sie seinerzeit ungerechtfertigterweise zuviel oder zu wertvolles Land erhalten haben, können sich darauf berufen, dass sie auf jeden Fall nicht noch nach so langer Zeit mit einem Zurückkommen auf die Bonitierung und einer daraus abgeleiteten Geldforderung rechnen mussten.