Es mag sein, dass die Autoren Friedrich und Bänziger, wenn sie Abänderungen nur bis zur Genehmigung der Neuzuteilung zulassen wollen, im besonderen an solche Abänderungen dachten, die sich auf die realen Neuzuteilungen auswirken sollen. Aber auch wenn die Bonitierung nur deshalb geändert wird, um eine Ausgleichszahlung zu begründen, stellt die rechtskräftige Neuzuteilung eine schwerwiegende Cäsur dar: Der Eigentümer, der die Zuteilung eines bestimmten Stück Landes akzeptiert und deshalb auf ein Rechtsmittel gegen die Neuzuteilung verzichtet, geht davon aus, dass er dieses Land im Tausch gegen das eingeworfene Land erhält, und er rechnet, wenn nichts Entsprechendes verfügt worden ist (wie