Sie widerspricht nicht nur diametral der Idee des Eigentumsübergangs, sondern würde auch praktisch zu grössten Schwierigkeiten führen, indem am Ende des Meliorationsverfahrens -- im Kanton Solothurn vielfach 10 bis 15 Jahre nach dem Eigentumsübergang -- um der Konsequenz und Rechtsgleichheit Willen für sämtliche Grundstücke die Entwicklung der Bodenpreise überprüft werden müsste. -- Nach allem kann eine Preissteigerung die nach dem Übergang des Eigentums eintritt, die Bonitierung nicht als falsch oder ungerecht erscheinen lassen, und sie kann deshalb zum vornherein nicht Anlass für einen Widerruf der Bonitierung bilden.