Es fragt sich aber, wann die entscheidende Wertsteigerung eingetreten ist. Die Flurgenossenschaft berief sich zuerst auf das Inkrafttreten des Zonenplanes Oensingen im Jahre 1968 (Genehmigung durch den Regierungsrat vom 20. September 1968).Eine Wertsteigerung, die 1968 eingetreten ist, ist indessen zum vornherein unbeachtlich.