Das Ist zu bejahen: Der Vorstand hat den Beschwerdeführern die "Extrabelastungen" auferlegt, weil er der Tatsache Rechnung tragen wollte, dass das fragliche, nachträglich der Industriezone zugeteilte Land richtigerweise als Industrieland anzusehen ist, bei der Bonitierung und Neuzuteilung aber als Landwirtschaftsland behandelt worden ist, so dass -- nach Ansicht des Vorstandes -- die Beschwerdeführer als neue Eigentümer zu gut gefahren sind. Es geht somit um nichts anderes als um die Qualität des Landes im Sinne der Bonitierung; bereits bei der Bonitierung sind nämlich landwirtschaftliches Land und Bauland auseinandergehalten, verschieden bonitiert worden.