Die "Extrabelastungen" sind offensichtlich als Ausgleich von Mehrwerten, welche den betreffenden Grundeigentümern durch die Neuzuteilung zugekommen sind, gemeint. Die Geldentschädigungen zum Ausgleich von Mehr- und Minderwerten erwähnt die Bodenverbesserungsverordnung (im Folgenden abgekürzt mit BoVo) in § 75 Abs. 3. Hauptinhalt dieser Bestimmung ist allerdings die Aussage, dass der Ausgleich in Geld -- als Gegensatz zum Realersatz -- die Ausnahme bilden soll.