Die Eigentümer erhoben hierauf beim Verwaltungsgericht Beschwerde und verlangten die gänzliche Streichung der "Extrabelastungen". Das Verwaltungsgericht hiess die Beschwerde gut, wobei es den Entscheid in der Hauptsache wie folgt begründete: a) Die "Extrabelastungen" sind offensichtlich als Ausgleich von Mehrwerten, welche den betreffenden Grundeigentümern durch die Neuzuteilung zugekommen sind, gemeint.