Die "Richtlinien und Grundelemente" enthielten u. a. eine Liste von "Extrabelastungen" für einzelne Grundeigentümer, womit Veränderungen der Landqualität seit der Bonitierung ausgeglichen werden sollten. Drei der von den Belastungen betroffenen Grundeigentümer - es handelte sich um Belastungen von Fr. 118'545.--, Fr. 25'186.-- und Fr. 10'377.-- -- setzten sich dagegen zur Wehr. Die Bodenverbesserungskommission brachte einige Änderungen an, schützte aber im Grundsatz die "Extrabelastungen". Die Eigentümer erhoben hierauf beim Verwaltungsgericht Beschwerde und verlangten die gänzliche Streichung der "Extrabelastungen".