Das hatte zur Folge, dass Flächen, die seinerzeit rein landwirtschaftlich bonitiert worden waren, zonenplanmässig nun Industriegebiet wurden. Die Arbeiten an der Güterzusammenlegung zogen sich noch lange dahin. In der Zeit vom 26. März bis 8. April 1974 legte die Flurgenossenschaft "Richtlinien und Grundelemente für den Kostenverteiler der Güterzusammenlegung" öffentlich auf. Die "Richtlinien und Grundelemente" enthielten u. a. eine Liste von "Extrabelastungen" für einzelne Grundeigentümer, womit Veränderungen der Landqualität seit der Bonitierung ausgeglichen werden sollten.