Im September 1963 legte die Genossenschaft die Neuzuteilungsakten (mit altem und neuem Besitzstand) öffentlich auf, und am 20. März 1964 erteilte der Regierungsrat der Neuzuteilung die Genehmigung. Die Ortsplanung kam erst im Jahre 1968 zum Abschluss. Am 20. September 1968 genehmigte der Regierungsrat Zonenplan, Bebauungsplan und Baureglement. Der rechtskräftige Zonenplan enthielt nun aber südlich des Bahnhofes Oensingen ein bedeutend grösseres Industriegebiet, als der Bonitierung der Güterzusammenlegung zugrunde gelegt worden war. Das hatte zur Folge, dass Flächen, die seinerzeit rein landwirtschaftlich bonitiert worden waren, zonenplanmässig nun Industriegebiet wurden.